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#337: Grundgesetzänderung für Schulden: „Mulmiges Gefühl im Bundesrat“

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F.A.Z. Einspruch

Vor der Bundesratsabstimmung über die gelockerte Schuldenbremse fragen wir Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz, wie er auf die Grundgesetzänderung für unbegrenzte Schulden zugunsten der Landesverteidigung und das Sondervermögen für die Infrastruktur blickt. Der Grünen-Politiker sagt, wo er noch Unklarheiten „im Kleingedruckten“ sieht und wie sich die Verfassungsänderung auf das Verhältnis von Bund und Ländern auswirken wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag und am Montag Eilanträge gegen die Bundestagsabstimmung zur Schuldenbremse verworfen. Am Dienstag stimmten dann mehr als zwei Drittel der Abgeordneten des alten Bundestages für die Verfassungsänderungen – mit einer Mehrheit, die im neuen, am 23. Februar gewählten Bundestag nicht zu erreichen gewesen wäre. Lothar Michael, Professor für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, analysiert mit uns die Karlsruher Entscheidungen.

Mit Marcus Jung, Redakteur in der F.A.Z.-Wirtschaftsredaktion, blicken wir auf den aktuellen Streit zwischen Donald Trump und mehreren amerikanischen Großkanzleien. Wir klären, ob der US-Präsident seine Gegner einschüchtern möchte – und wie sich der Konflikt auf amerikanische Law Schools auswirken könnte.

Das „Gerechte Urteil“ ist eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben Anträge des BSW gegen die Feststellung des endgültigen Bundestagswahlergebnisses abgelehnt.

Hier geht’s zur Anmeldung zum „Podcast mit Publikum“ am 28. März

Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch

Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest

Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Themen der Sendung:

00:03:13 Interview mit Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) zur Schuldenbremse

00:21:50 Interview mit Prof. Dr. Lothar Michael zur Schuldenbremse

00:45:51 Gespräch mit Marcus Jung zu Trumps Streit mit den Großkanzleien

01:04:34 Gerechtes Urteil: Bundesverfassungsgericht zum Bundestagswahlergebnis

01:13:40 Hinweis zum „Podcast mit Publikum“ am 28. März

Was Karlsruhe im Streit über die Verfassungsänderungen zu prüfen hat

Der lange Hebel der „Woke“-Verbote

Wie der Gesetzgeber das Wahlprüfungsverfahren beschleunigen könnte

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag und am Montag Eilanträge gegen die Bundestagsabstimmung zur Schuldenbremse verworfen. Am Dienstag stimmten dann mehr als zwei Drittel der Abgeordneten des alten Bundestages für die Verfassungsänderungen – mit einer Mehrheit, die im neuen, am 23. Februar gewählten Bundestag nicht zu erreichen gewesen wäre. Lothar Michael, Professor für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, analysiert mit uns die Karlsruher Entscheidungen.

Mit Marcus Jung, Redakteur in der F.A.Z.-Wirtschaftsredaktion, blicken wir auf den aktuellen Streit zwischen Donald Trump und mehreren amerikanischen Großkanzleien. Wir klären, ob der US-Präsident seine Gegner einschüchtern möchte – und wie sich der Konflikt auf amerikanische Law Schools auswirken könnte.

Das „Gerechte Urteil“ ist eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben Anträge des BSW gegen die Feststellung des endgültigen Bundestagswahlergebnisses abgelehnt.

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